Smart Meter - und viele offene Fragen

Smart Meter (Elektronischer Verbrauchszähler) für Strom, Gas, Wasser, soll die Voraussetzung schaffen, dass die Erfassung von verbrauchter Energie, Gas, Wasser  transparent für den Nutzer wird und die Abrechnung für den Energieversorger ohne zusätzlichen Personalaufwand (Ablesungen vor Ort) erfolgen kann.

Europäische Union

Die Europäische Union hat in der EU-Richtlinie 2006/32/EG zur Energieeffizienz und zu Energiedienstleistungen vom 5. April 2006 beschlossen, dass in allen Mitgliedsstaaten, soweit technisch machbar, finanziell vertretbar und im Vergleich zu den potenziellen Energieeinsparungen angemessen, alle Endkunden in den Bereichen Strom, Erdgas, Fernheizung und/oder -kühlung und Warmbrauchwasser individuelle Zähler zu wettbewerbsorientierten Preisen erhalten sollen, die den tatsächlichen Energieverbrauch des Endkunden und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln.

Deutschland

In Deutschland sind Smart Meter noch keine Pflicht – einzig bei Neubauten und bei Totalsanierungen müssen laut § 21b Abs. 3 EnWG seit Januar 2010 intelligente Zähler kostenneutral eingebaut werden (für Strom und Gas).  Ab 2020 sind jedoch >80% aller Haushalte in Deutschland mit SM auszurüsten.

Hierfür ist der Netzbetreiber zuständig, der nun zudem allen Kunden gesetzeskonforme Mindestlösungen anbieten muss (§ 21b Abs. 3b EnWG). Die gesetzliche Mindestlösung beinhaltet nur die Grundfunktionen, um den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln zu können. Eine Fernauslesung ist hier nicht notwendig.

Seit 2005 ist das Zählwesen in Deutschland liberalisiert.

 

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